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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

JS-Baukonzept GmbH

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Werkverträge zwischen der JS-Baukonzept GmbH, Breitenweg 1, 4614 Hägendorf, Schweiz (nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Kundinnen und Kunden.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die JS-Baukonzept GmbH.


2. Angebot und Vertragsabschluss

Die Erstellung einer Offerte wird pauschal mit CHF 100.– verrechnet.

Bei Auftragserteilung wird dieser Betrag vollumfänglich an die Schlussrechnung angerechnet.

Offerten sind – sofern nicht anders vermerkt – 30 Tage gültig.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung

  • Unterzeichnung der Offerte

  • oder durch Arbeitsbeginn

Mehrleistungen, die nicht in der Offerte enthalten sind, werden zusätzlich verrechnet.


3. Preise

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. MWST gemäss Offerte.

Nicht in der Offerte enthaltene Zusatzarbeiten (z. B. unerwartete Untergrundsanierungen, zusätzliche Flächen, Mehraufwand durch verdeckte Schäden) werden nach Aufwand verrechnet.

Preisänderungen aufgrund erheblicher Materialpreisschwankungen bleiben vorbehalten.


4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar.

Bei grösseren Projekten kann eine Akontozahlung verlangt werden.

Bei Zahlungsverzug ist die JS-Baukonzept GmbH berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahngebühren zu erheben.


5. Ausführung der Arbeiten

Die Arbeiten werden fachgerecht nach branchenüblichen Standards ausgeführt.

Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen aufgrund von:

  • Witterung

  • Lieferengpässen

  • unvorhersehbaren baulichen Gegebenheiten

  • höherer Gewalt

führen nicht zu Schadenersatzansprüchen.

Nach Abschluss der Arbeiten wird das Objekt besenrein übergeben.


6. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde sorgt dafür, dass:

  • Arbeitsbereiche frei zugänglich sind

  • Möbel und empfindliche Gegenstände entfernt oder geschützt sind

  • Strom und Wasser verfügbar sind

  • Parkmöglichkeiten vorhanden sind

Mehraufwand durch fehlende Vorbereitung kann zusätzlich verrechnet werden.


7. Abnahme und Mängelrüge

Die Arbeiten gelten als abgenommen, wenn:

  • keine schriftliche Mängelrüge innerhalb von 5 Tagen nach Fertigstellung erfolgt, oder

  • der Kunde die Arbeiten in Gebrauch nimmt.

Offensichtliche Mängel sind umgehend schriftlich zu melden.


8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäss Schweizer Obligationenrecht.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:

  • normale Abnutzung

  • Schäden durch unsachgemässe Nutzung

  • Eigenleistungen oder Veränderungen durch Dritte


9. Haftung

Die Haftung der JS-Baukonzept GmbH beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.


10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz der JS-Baukonzept GmbH in 4614 Hägendorf.


11. Kontaktangaben

JS-Baukonzept GmbH
Giovanni Jürgen Schulz
Breitenweg 1
4614 Hägendorf
Schweiz

UID: CHE-241.4.025.166

Telefon: 079 892 74 73
E-Mail: info@js-baukonzept.ch